Arbeitsrecht – Drohung mit Krankschreibung rechtfertig eine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2020, Az.: 8 Sa 430/19 hat entschieden, dass es einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt, wenn der Arbeitnehmer auf eine Weisung des Arbeitgebers mit einer Krankschreibung droht. Das Gericht stellte insoweit klar, dass es insoweit auch nicht darauf ankommt, ob die Weisung rechtmäßig oder rechtswidrig war. Ebenso ist es ohne Belang, ob der Arbeitnehmer später erkrankt oder nicht. Denn alleine die Drohung stellt die kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung dar.
Achtung! Nach § 626 Abs. 2 BGB darf die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden. Eine Kündigung, die erst nach Ablauf dieser Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam.