Niedersachsens Datenschutzbeauftragte hat gegen notebooksbilliger.de ein Bußgeld von mehr als zehn Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen weist die Vorwürfe allerdings zurück.
Das Unternehmen hat laut über mindestens zwei Jahre seine Mitarbeiter per Video überwacht, ohne dass es eine Rechtsgrundlage hierfür gab. Die Videoüberwachung erfasste unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.
Auch Kunden des Unternehmens wurden durch die Videokameras Kameras erfasst.
Notebooksbilliger.de beruft sich darauf, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen.
Die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen hielt die Überwachung dennoch für unzulässig. Zur Prävention von Straftaten müssen erst mildere Methoden angewendet werden.
Eine Videoüberwachung für einen solchen Zweck, sei nur zeitlich begrenzt und auch nur dann erlaubt, wenn gegen die zu überwachende Person ein begründeter Verdacht besteht.
Eine abschreckende Wirkung einer solchen Überwachung rechtfertige ebenfalls keinen grundlosen und permanenten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter.
Notebooksbilliger.de kritisiert in einer am 8. Januar 2021 veröffentlichten Pressemitteilung den Bußgeldbescheid als unverhältnismäßig und unrechtmäßig und kündigt darin an, Einspruch dagegen zu erheben.
Quelle: Pressemitteilung: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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