Nachdem eine Gesellschaft angemeldet wurde, wird diese Anmeldung im Bundesanzeiger bekannt gegeben, in welchem sämtliche Unternehmen Deutschlands geführt werden. Der Bundesanzeiger ist ein öffentliches, das für jedermann einsehbar ist.
Dieses Register nutzen einige (dubiose) Unternehmen, um Adressaten für nicht berechtigte Zahlungsaufforderungen zu finden. So versendet etwa das Unternehmen „IGA Gewerbe-Auskunftsdatei UG“ Schreiben mit dem Angebot eben dieses angemeldete Unternehmen auch bei ihnen selbst eintragen zu lassen, wobei dieser Angebotscharakter der Schreiben auf den ersten Blick nicht eindeutig erkennbar ist. Vielmehr wird der Eindruck vermittelt es handle sich um eine Zahlungsaufforderung für eine zusätzlich angefallene Gebühr, die nunmehr noch ausgeglichen werden müsse.
Diese Schreiben haben für sich jedoch keinerlei Rechtswirkung, so dass eine Verpflichtung zur Zahlung gegenüber dem angemeldeten Unternehmen keinesfalls begründet wird.
Nach unserer Auffassung ist dies reine Abzocke.
In letzter Zeit beobachten wir solche Zahlungsaufforderungen vermehrt, die stets ähnlich aufgebaut sind. Die Schreiben wirken hoch offiziell und vermitteln dem Empfänger den Eindruck zahlen zu müssen. Zwar ist auch stets im Kleingeruckten auf den Angebotscharakter hingewiesen, dies ist aber erst nach sorgfältiger Lektüre und genauer Betrachtung dieser Schreiben ersichtlich.
Daher ist stets anzuraten eingehende Zahlungsaufforderungen immer genau zu prüfen und diese im Zweifelsfall nicht zu unterzeichnen und Zahlungen keinesfalls zu tätigen.