Aktuell liegt uns wieder einmal eine Abmahnung des Herrn Sebastian Hornung aus Riedstadt zur Überprüfung vor. Vertreten wird Herr Hornung weiter durch die Celik Rechtsanwälte aus Darmstadt. Herr Hornung verkauft über Ebay Markenuhren.
Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, dass er wettbewerbswidrig handle, da er sich „Privatverkäufer“ bezeichne, obwohl keinerlei Zweifel an der Gewerblichkeit des Angebotes bestehen soll. Gerügt wird daher, dass der Endverbraucher nicht das gesetzlich bestehende Widerrufsrecht hingewiesen wird und auch kein Impressum vorhanden ist. Letztlich wird beanstandet, dass im Angebot bei Ebay die Formulierung „keine Rücknahme“ verwendet wird.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter im Abmahnschreiben Abmahnkosten in Höhe von 865 EUR (Streitwert 15.000 €) gefordert.
Ob ein Handeln als gewerblich oder privat zu qualifizieren ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist anhand von Indizien zu bewerten. Dies sind etwa Anzahl der angebotenen Artikel, Artikelzustand, Anzahl der Bewertungen usw.
Haben auch Sie eine Abmahnung von den Celik Rechtsanwälten erhalten?
Derartige Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung einer Unterlassungserklärung drohen teure Gerichtsverfahren. Wir raten daher einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.
Unsere Empfehlung:
Ruhe bewahren- Fristen beachten- Anwalt mit der Überprüfung beauftragen
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net