Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel verschicken derzeit für die Firma MSC Technologies Systems GmbH aus Freiburg markenrechtliche Abmahnungen.
Der Vorwurf im Abmahnschreiben lautet: der Abgemahnte soll die Rechte an der Marke „GALAXY“ bzw. „Galaxy“ verletzt haben.
Die Firma MSC Technologies Systems GmbH fordert aufgrund dessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten.
Sollten auch Sie sich solchen Vorwürfen ausgesetzt sehen, empfehlen wir nicht ungeprüft die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder zu zahlen. Schon gar nicht sollten Sie eine solche Abmahnung ignorieren, denn dann wird der Abmahner seine (vermeidlichen) Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versuchen, was für Sie mit noch höheren Kosten verbunden sein kann.
Stattdessen sollten Sie die Ihnen gegenüber gemachten Vorwürfe zunächst einmal durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann zum Beispiel die Markenrechte des Abmahners beurteilen und feststellen ob beziehungsweise inwieweit Sie überhaupt gegen etwaige Markenrechte des Abmahners verstoßen haben.
Auch wenn Sie tatsächlich gegen die Markenrechte des Abmahners verstoßen haben, wird ein auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt eine für Sie günstigere Unterlassungserklärung für Sie abgeben. Oft kann er auch die Kosten der Abmahnung erheblich reduzieren.
Falls Ihnen ein Verstoß gegen die Markenrechte eines anderen vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen gern zur Seite! Wir sind eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei, die Sie sowohl unter Berücksichtigung von rechtlichen als auch von wirtschaftlichen Gesichtspunkten berät.