Unserem Büro liegt eine Abmahnung der Firma Dreimaster Modevertrieb GmbH aus Hamburg vor.
Dreimaster hat durch die Kanzlei von Have Fey wegen der Zusendung einer unerlaubten Werbe-Email abgemahnt.
Im vorliegenden Fall richtete sich das Mailing an einen konkreten Mitarbeiter der Dreimaster Modevertrieb GmbH, ohne dass eine Einwilligung für die Zusendung einer solchen Email vorlag. Dort bewarb die abgemahnte Firma Produkte im Zusammenhang mit der anstehenden Fußball Europameisterschaft 2024.
Die Dreimaster Modevertrieb GmbH beauftragte sodann die Kanzlei von Have Fey mit einer Abmahnung wegen unzulässiger Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB sowie eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 I BGB und verlangte von der Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus soll die abgemahnte Firma Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 €, also 367,23 € zahlen.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH betroffen sind, sollten Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben oder den geforderten Betrag bezahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir helfen Ihnen gerne!
Wir beraten und vertreten immer wieder Unternehmen wegen Versendung von Spam Mails und sind daher auf diesen Gebiet spezialisiert.