Akltuell mahnt die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz Autohändler in Bremen wegen angeblichen Verstoß gegen das Telemediengesetz ab. Gegenstand der Abmahnung sind ungenügende/fehlende Angaben bei der Datenschutzerklärung auf deren Webseiten.
Der Gegenstandswert wird mit 30.000 € beziffert.
RA Oliver Frank Schulz mahnt durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab.
An der Berechtigung der Abmahnbungen bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.
Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen.