Haben auch Sie Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten? Sie sollen den Film „Wonder Woman“ im Internet über eine Tauschbörse angeboten und damit Urheberrechte verletzt haben? Wir helfen Ihnen!
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt für verschiedene Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken ab. So auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH.
Bei Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich des Films „Wonder Woman“ werden von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein Geldbetrag in Höhe von 915,00 € gefordert.
Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht den Film über Internettauschbörse zum Download angeboten zu haben. Dies stelle so Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung dar.
Selbst wenn der Vorwurf zutrifft heißt dies unbedingt, dass die Abmahnung berechtigt ist. Auch die Höhe der Forderung halten wir für weit überhöht.
Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber. Eine Haftung des Anschlussinhabers ist aber evtl. dann nicht gegeben, wenn die Tat beispielsweise durch den Lebensgefährten, Mitbewohner oder Familienangehörige begangen worden ist!
Auch oder gerade weil es sich um Massenabmahnungen handelt, sollte jeder einzelne Fall genau geprüft werden.
Unsere Empfehlung:
- Nicht voreilig handeln!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren!