Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schröder aus Kiel zur Bearbeitung vor. Beauftragt wurde die Kanzlei Schröder durch Herrn Ernst Westphal e.K. aus Hamburg.
Dem abgemahnten Ebay Händler wird vorgeworfen, dass er sich als Privatverkäufer ausgebe, obwohl er im gewerblichen Ausmaß Handelt treibe. Dabei erfüllt er die gesetzlichen Pflichten nicht.
In der Abmahnung werden umfangreiche Ausführungen gemacht, weshalb er als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren sei.
Die Abgrenzung zwischen Privatverkäufer und gewerblicher Verkäufer ist nicht einfach und nur Anhand von Indizien zu ermitteln. Auch setzt jedes Gericht seinen eigenen Maßstab an.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 7.500 € gefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die wir für zu weitgehen halten.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schröder erhalten?
Unsere Empfehlung:
- Nicht voreilig handeln!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte
Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Achtung! Sofern die Verstöße berechtigt sind müssen sie sich nicht nur gegen die Abmahnung verteidigen sondern zudem sicherstellen, dass sie in Zukunft die gesetzlichen Vorgaben beachten.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren!