Aktuell liegt wieder einmal eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zur Überprüfung vor.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein aktiv tätiger Wettbewerbsverein, der im großen Umfang wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Unternehmen und Online-Shops ausspricht. Gerügt werden alle möglichen Verstöße wie etwa fehlerhafte Geschäftsbedingungen, veraltete Widerrufsbelehrungen, usw., aber auch nicht erfüllte Allergenhinweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Weinen oder der Werbeaussage “bekömmlich“ im Zusammen mit dem Verkauf von Alkohol.
Aktuell Abgemahnt wird die Werbeaussage „bekömmlicher Aquavit“. Hier handelt es sich nach Meinung des Verbraucherschutzvereins um eine gesundheitsbezogene Angabe, die unzulässig ist. Sie bezieht sich auf die Health Claims Verordnung und die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16. Dort wurde ein Bier mit bekömmlich beworben. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist dies aber unzulässig.
Achtung! Geben sie nicht ungeprüft einfach die Unterlassungserklärung! Diese gilt ein Leben lang und ist mit hohen Vertragstrafen verbunden.
Haben auch Sie eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten?
Wir helfen Ihnen bei der Abwehr der Abmahnung auch bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online Shops oder anderen Webauftritt.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
Wir haben Erfahrung aus mehr als 5.000 Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus früheren Abmahnungen.