Rechtsanwalt RA Joachim Steinhöfel leitete gegen das Land NRW und die BRD das außergerichtliche Abmahnverfahren ein. Hintergrund der anwaltlichen Abmahnung waren Statements der beiden Politiker auf der Webseite von „So Done“.
„So done„ ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen gegen Online-Hass durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz anbietet. Die KI Software des Unternehmens spürt maschinell potentielle Beleidigungen, Drohungen und anderen Straftaten auf. Das Unternehmen fungiert nach eigenen Angaben als Prozessfinanzier im Fall rechtlicher Schritte.
In den Posts auf der Unternehmer Webseite befanden sich neben dem Foto von Habeck und Wüst und den Hinweisen auf ihre Ämter jeweils ein Zitat der Politiker.
Darin hieß es (Habeck), „dass viele Politiker täglich Hass, Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen“ ausgesetzt seien. Deshalb habe er sich entschieden, „gemeinsam mit SO DONE konsequent gegen Beleidigungen“ vorzugehen, „die Recht und Gesetz verletzen“.
Im Zitat (Wüst) lautete es „Hass ist keine Meinung, Beleidigungen und Drohungen sind Straftaten, egal, ob sie im analogen Raum oder online stattfinden (…). Initiativen wie „So done“ brechen diese Spirale auf und stellen sich online Hass konsequent entgegen. Gemeinsam treten wir der Verrohrung unseres Online -Diskurses entgegen“.
Die Werbung eines Ministers für ein einzelnes Unternehmen kann jedoch gegen die Pflicht zur neutralen Amtsführung verstoßen. Bundesminister sind aufgrund des ihnen in amtlicher Funktion entgegengebrachten Vertrauens zu einer neutralen und objektiven Amtsführung verpflichtet. Ebenso kann das Agentur – Werben gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Nutzt nämlich ein Minister seine Position, um einem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen, kann dieses Verhalten als unlauter im Sinnes des Wettbewerbsrechts gewertet werden.
Die Werbeaussagen der Politiker dürften somit rechtswidrig und wettbewerbswidrig sein.
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