Unserer Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH zur Überprüfung vorgelegt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe aus Dortmund
In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die PB-ViGoods GmbH über Ebay unter anderem Flüssigkeiten für elektronische Rauchgeräte (E-Liquids) anbietet an daher mit dem Abgemahnten der ebenfalls E-Liquids anbietet in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis steht,
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er seinen bestehenden Informationspflichten nicht hinreichend nachkomme. So unterrichte er etwa nicht über die einzelnen Schritte, die zum Vertragsschluss führen oder ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird. Ebenso fehle der Link zur OS Plattform.
Rechtsanwalt Majoyeogbe fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro geltend (1141,90 Euro).
Unsere Empfehlung:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Beachten Sie die Fristen
- Lassen Sie sich zunächst von einem auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Gerne vertreten wir Sie. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren. Selbstverständlich versuchen wir nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern helfen Ihnen ihren Onlineshop/ebay-Auftritt für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800-3331030 oder 0421-56638760 oder senden sie uns die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net
Unserer Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH zur Überprüfung vorgelegt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe aus Dortmund
In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die PB-ViGoods GmbH über Ebay unter anderem Flüssigkeiten für elektronische Rauchgeräte (E-Liquids) anbietet an daher mit dem Abgemahnten der ebenfalls E-Liquids anbietet in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis steht,
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er seinen bestehenden Informationspflichten nicht hinreichend nachkomme. So unterrichte er etwa nicht über die einzelnen Schritte, die zum Vertragsschluss führen oder ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird. Ebenso fehle der Link zur OS Plattform.
Rechtsanwalt Majoyeogbe fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro geltend (1141,90 Euro).
Unsere Empfehlung:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Beachten Sie die Fristen
- Lassen Sie sich zunächst von einem auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Gerne vertreten wir Sie. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren. Selbstverständlich versuchen wir nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern helfen Ihnen ihren Onlineshop/ebay-Auftritt für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800-3331030 oder 0421-56638760 oder senden sie uns die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net