Bundesgerichtshof verpflichtet Eltern ihre Kinder zu verraten. Machen die Eltern dies nicht haften sie selber und müssen Schadenersatz zahlen. Oder wie es der Bundesgerichtshof formuliert. „Im Umfang der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat.“
Die Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde.
Die Klägerin hält die Verwertungsrechte an Liedern, die sich auf Musikalbum “Loud” der Künstlerin Rihanna enthaltenen sind. Sie nimmt die Beklagten wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz i.H.v. mindestens 2.500 € sowie auf Ersatz von Abmahnkosten i.H.v. rd. 1.400 € in Anspruch, weil diese Musiktitel über den Internetanschluss der Beklagten im Januar 2011 im Wege des “Filesharing” öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Die Beklagten Eltern haben bestritten, dass Sie das Album heruntergeladen bzw. für Dritte bereitgestellt haben. Sie teilten aber mit, dass Sie drei Kinder hätten, die bei Ihnen wohnen. Diese seien volljährig und haben eigene Computer. Sie haben auch angegeben, dass sie wüssten, welches der Kinder die Rechtsverletzung begangen habe. Weitere Angaben machten Sie nicht.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht haben die Eltern auf Zahlung verurteilt. Die von den Eltern eingelegte Revision hatte keinen Erfolg.
Die Eltern sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofes verpflichtet, den Namen zu nennen. Dies sei auch mit den Grundrechten vereinbar. Zugunsten der Klägerin gibt es das Recht auf geistiges Eigentum- Auf der Seite der Beklagten der Schutz der Familie.
Nach unserer Meinung ein nicht nachvollziehbares Urteil. Es ist gerade nicht mit den Grundrechten zu vereinen, dass man seine Kinder an den Pranger liefern muss. Im Strafrecht gibt es daher auch ein Aussageverweigerungsrecht. Dies Recht wird durch diese Entscheidung komplett ausgehöhlt. Von Einheit der Rechtsprechung kann hier nicht mehr gesprochen werden.