Aktuell liegt uns eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK) zur Prüfung vor.
Nach eigenen Informationen, welche auf der Internetseite des VDAK einsehbar sind, wurde der Verein 1994 als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gegründet. Heute sollen dem Verein bundesweit über 2.000 gewerbliche und freiberufliche Mitglieder sowie andere Wirtschaftsverbände angehören.
In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird einem ebay Händler vorgeworfen mit einer Garantie geworben zu habe, ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen mitgeteilt zu haben. Die sei ein Verstoß gegen die Informationspflichten gem. Art. 246 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Art. 246 a § 4 Abs. 1 EGBGB moniert. Die erforderlichen Angaben ergeben sich insbesondere aus § 477 BGB.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 142,80 € gefordert. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € vorsieht.
Wir raten bei Erhalt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade wegen der zunächst überschaubaren Kosten in Höhe von 142,80 € neigen Händler dazu einfach die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen und zu zahlen. Dies kann sich später als schwerer Fehler herausstellen. Eine einmal abgegebene Erklärung gilt grds. ein Leben lang!
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen. Wir versuchen nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern helfen Ihnen auch ihren Onlineshop in Zukunft rechtssicher zu gestalten, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Rufen Sie mich einfach an.
Die Kanzlei Dr. Schenk beträgt und vertritt seit über 10 Jahren Online Händler bei erhalt von Abmahnungen. Erfahrung aus mehr als 5.000 Abmahnverfahren!
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800-3331030 oder 0421-56638760 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net