Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Technologie GmbH aus Gerstetten-Dettingen zur Bearbeitung vor. Abgemahnt wurde ein Händler auf der Internethandelsplattform Ebay, der Schmuck zu Verkauf angeboten hat. Beanstandet wird die Bewerbung mit dem Zusatz „nickelfrei“, da der Schmuck angeblich aus einem nicht nickelfreien Werkstoff hergestellt wurde. Daher sei eine Bewerbung mit nickelfrei unzulässig.
In der Abmahnung wird auf ein Europäischen Patents „EP 2 209 924 B1“ verwiesen, welches die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahls für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercings, etc. schützt. Scheinbar soll der Abgemahnte dagegen verstoßen haben. Die Abmahnung bleibt insoweit allerdings unklar.
Durch die Rechtsanwälte bauer und Partner aus Heidenheim werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Kostenerstattung in Höhe von 1.752,90 € sowie ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5.000 € gefodert.
Nach unserer Auffassung wirft die Abmahnung viele Fragten auf. So ist schon nicht wirklich klar, was dem Abgemahnten eigentlich vorgeworfen wird. In Betracht kommen eine irreführende Werbung und/oder eine Patentrechtsverletzung.
Wir raten dringend bei erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen aufs wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen!
Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. es drohen teure Gerichtsverfahren!
Uns liegen Informationen vor, dass es bereits in der Vergangenheit ähnliche Abmahnungen gab.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Ihr Ansprechpartner
Dr. Stephan Schenk
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz