Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Werks „Don`t stop (Future Trance Vol. 57)" abgemahnt. Die Abmahnung wird durch Jens Kindervater ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von bis zu 450,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung. Es besteht die hohe Gefahr von weiteren Abmahnungen. So befindet sich das Lied auf dem Sampler Future Trance Vol. 57. Auch andere Lieder auf diesem Sampler sind Gegenstand von Abmahnungen. Es empfiehlt sich daher evtl. die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen.
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk