Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.10.2011, Az.: 6 U 40/11 entschieden, dass Verbraucher durch das Nutella-Etikett in die Irre geführt werden können.
Zugrunde lag eine Klage des Bundesverbandes für Verbraucherschutz, der die verschiedenen Mengen- und Nährstoffangaben bemängelt hatte. Das Etikett könne insofern irreführend sein, dass der Eindruck entstehe, Nuss-Nougat-Creme habe wenig Fett, aber viele Vitamine. Dass dies nicht so ist, sollte mittlerweile hinlänglich bekannt sein.
Ferrero als Hersteller von Nutella hatte bei den Prozentangaben für die empfohlene Tagesmenge verschiedene Grundmengen zugrunde gelegt. So wurden die Angaben zu Fett in Bezug auf eine Menge von 15 Gramm gemacht, die von Vitaminen dagegen in Bezug auf 100 Gramm. Die Folge war, dass bei dem „gesund“ klingenden Begriff „Vitamine“ eine Prozentzahl von 30 und 78 %, beim „bösen Fett“ dagegen nur von 3-7 % erreicht wurde.
Das Gericht entschied, dass der Verbraucher nach § 5 UWG über die tatsächlichen Nährwerte dieses Produktes irregeführt werde. Ferrero kündigte an, gegen diese Entscheidung rechtlich vorzugehen und betonte ausdrücklich, es würde dem Unternehmen sehr auf Transparenz ankommen. Dies Urteil zeigt jedoch, dass das wohl nicht unbedingt der Fall ist.