Aktuell verschickt die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film
"Blue Jasmin"
Rechteinhaber ist die Warner Bros. Entertainment GmbH.
Gefordert werden in der Abmahnung von Waldorf Frommer eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung in Höhe von 815 Euro.
Wir empfehlen bei Abmahnungen von Waldorf Frommer auf jeden Fall die Fristen einzuhalten. Auch wenn die Fristen sehr knapp sind, sollte dies nicht dazu führen einfach die vorgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte wie die Kanzlei Dr. Schenk kennen die Problematik und können auch sozusagen „in letzter Minute“ reagieren.
In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten die Abmahnung abzuwehren oder zumindest den geforderten Abmahnbetrag zu reduzieren.
Achtung: Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt auch das Verbreiten folgender weiterer Filme abmahnen!
So z.B.
– Gravity
– Argo
– Zwei vom alten Schlag
– Der Hobbit – Eine unerwartet Reise
– Projekt X
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!
Ähnliche Beiträge
- ›Abmahnung – Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Warner Bros. – „Blue Jasmine“2014
- ›Abgemahnt von Waldorf Frommer? – The Dark Knight Rises (Film) – Warner Bros. Entertainment2012
- ›Abmahnung – Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Warner Bros. Entertainment GmbH – “The Mentalist”2015
- ›Abmahnung – Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen “The Big Bang Theory – The First Pitch Insufficiency”2014
- ›Abmahnung Waldorf Frommer – Warner Bros. Entertainment GmbH – „Wonder Woman“2017