Seit dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Immobilienmaklern drohen nun Abmahnungen bei fehlenden oder fehlerhaften Pflichtangaben (z.B. Energieausweis). Diese Angaben müssen bei Immobilienanzeigen etwa bei www.immobilienscout24.de, www.immonet.de usw. als auch in Zeitungen beachtet werden.
Bei gewerblichen Immobilienangeboten müssen etwa die in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 (§ 16 a) geregelten Pflichtangaben zum energetischen Zustand der Immobilie gemacht werden, sofern zum Zeitpunkt des Angebots ein gültiger Energieausweis/Energiepass existiert. Die zu machenden Angaben findet man auf dem Energieausweis/Energiepass selbst. Angaben sind etwa
Wert des Endenergiebedarfs
Verbrauchs für das Gebäude,
die wesentlichen Energieträger für die Heizung,
bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Sofern die Angaben in den Immobilienanzeigen fehlen können Wettbewerber diese Verstöße abmahnen. Wir können daher nur dringen raten, die Anzeigen zu aktualisieren bzw. bei Neuanzeigen hierauf zu achten.
Nach unseren Informationen gibt es bereits erste Abmahnungen. So soll bereits mit Inkraftreten am 01.05.2014 eine Abmahnung per per Mail versendet worden sein. Versendet wurde diese durch die “Bunkering Logistics Inc.” mit Sitz in Panama. Da uns diese Abmahnung selbst nicht vorliegt können wir über die Berechtigung nur spekulieren. Allerdings deutet einiges darauf hin, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist. trotz allem raten wir zur Vorsicht.
Wenn Sie Fragen zu den Pflichtangaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) haben oder womöglich eine Abmahnung erhalten haben helfen wir Ihnen gern.