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Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Dr. Schenk Bremen

So helfen wir Ihnen

  • Streit um den Unfallbegriff
  • Grad der Invalidität und Gliedertaxe
  • Kürzung wegen Vorerkrankung
  • Fristen für Invalidität
  • Neubemessung der Invalidität

Warum zahlt die Unfallversicherung nicht?

  • Kein Unfall: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Bei Bandscheiben, Sehnen und Gelenken bestreiten Versicherer das oft.
  • Grad der Invalidität zu niedrig: Maßgeblich ist meist die Gliedertaxe in Ihren Bedingungen. Gutachten des Versicherers fallen nicht selten niedriger aus als die Einschätzung der behandelnden Ärzte.
  • Vorerkrankung: Der Versicherer kürzt, weil eine Krankheit oder ein Gebrechen mitgewirkt haben soll.
  • Fristen versäumt: Für die Invalidität verlangen die Bedingungen meist Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung.

Quelle: § 178 VVG, § 180 VVG

Fristen: Was der Versicherer Ihnen sagen muss

Melden Sie einen Unfall, muss der Versicherer Sie in Textform auf die Voraussetzungen Ihres Anspruchs und auf die Fristen hinweisen. Tut er das nicht, kann er sich auf eine versäumte Frist nicht berufen.

Steht der Grad der Invalidität noch nicht fest, können Sie und der Versicherer ihn jährlich, bis zu drei Jahre nach dem Unfall, neu bemessen lassen.

Quelle: § 186 VVG, § 188 VVG

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Unfall sofort melden

    Und den Hergang genau festhalten, mit Zeugen und Fotos.

  2. Invalidität rechtzeitig ärztlich feststellen lassen

    Achten Sie auf die Fristen in Ihren Bedingungen.

  3. Gutachten prüfen lassen

    Bevor Sie eine Abrechnung annehmen, prüfen wir den Grad der Invalidität und die Gliedertaxe.

Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.

Quelle: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Häufige Fragen

Was gilt als Unfall?

Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ihre Bedingungen können den Schutz erweitern.

Quelle: § 178 VVG

Was ist die Gliedertaxe?

Eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile feste Invaliditätsgrade vorgibt.

Kann die Invalidität später neu bemessen werden?

Ja, Sie und der Versicherer können den Grad jährlich neu bemessen lassen, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall.

Quelle: § 188 VVG

Welche Fristen gelten für die Invalidität?

Die Bedingungen verlangen meist, dass die Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist eintritt, ärztlich festgestellt und geltend gemacht wird. Auf diese Fristen muss der Versicherer Sie nach der Unfallmeldung in Textform hinweisen.

Quelle: § 186 VVG

Was bedeutet Mitwirkung von Krankheiten?

Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt, dürfen viele Bedingungen die Leistung anteilig kürzen, oft erst ab einem bestimmten Anteil. Ob die Mitwirkung belegt ist, prüfen wir anhand der Gutachten.

Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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