Arbeitsvertrag: worauf es ankommt
- Nachweis der Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen wie Tätigkeit, Entgelt, Arbeitszeit und Kündigungsfristen aufschreiben und aushändigen. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen.
- Befristung: Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahren möglich, aber nur, wenn sie vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart wurde.
- Probezeit: Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann mit zwei Wochen Frist gekündigt werden.
- Wettbewerbsverbot nach dem Ende: Es ist nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber eine Entschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung zahlt, und gilt höchstens zwei Jahre.
- Ausschlussfristen, Überstunden, Versetzung: Klauseln, die oft unwirksam formuliert sind und im Streit entscheiden.
Quelle: § 2 NachwG, § 14 TzBfG, § 622 Abs. 3 BGB, § 74 HGB, § 74a HGB
Arbeitszeugnis: Was drinstehen muss und was nicht
Beim Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch mit Angaben zu Leistung und Verhalten. Es muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten.
Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Formulierungen, die schlechter klingen, als sie gemeint scheinen, auf fehlende Aufgaben und auf eine unpassende Schlussformel, und setzen die Berichtigung durch. Arbeitgebern helfen wir, Zeugnisse rechtssicher zu formulieren.
Quelle: § 109 GewO
So läuft die Prüfung ab
Unterlagen schicken
Vertrag oder Zeugnis per E-Mail, dazu kurz, worauf es Ihnen ankommt.
Prüfung
Wir markieren, was unklar, ungünstig oder unwirksam ist.
Vorschlag
Sie erhalten konkrete Formulierungen und, wenn nötig, wir verhandeln mit der Gegenseite.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen zu lassen?
Vor allem bei Befristung, Wettbewerbsverbot, Rückzahlungsklauseln oder variabler Vergütung. Nach der Unterschrift lässt sich wenig ändern.
Muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein?
Es muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Formulierungen, die eine andere Aussage verstecken, sind unzulässig.
Quelle: § 109 GewO
Kann ich ein Arbeitszeugnis berichtigen lassen?
Ja. Zuerst fordern wir den Arbeitgeber zur Berichtigung auf; reicht das nicht, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kurze Ausschlussfristen, deshalb sollten Sie nicht lange warten.
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Beiträge zum Thema

Dr. Stephan SchenkRechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
RUFEN SIE UNS AN
ODER SCHREIBEN SIE UNS
