Warum zahlt die Versicherung nicht oder zu wenig?
Bei Sachversicherungen geht es selten um ein klares Nein. Häufiger kürzt der Versicherer oder zahlt nur einen Teil.
- Grobe Fahrlässigkeit: Ein gekipptes Fenster, eine unbeaufsichtigte Kerze oder ein nicht entleertes Wasserrohr im Winter. Der Versicherer darf dann kürzen, aber nur nach der Schwere des Verschuldens, nicht pauschal.
- Pflichten nach dem Schaden: Sie sollen den Schaden unverzüglich melden, ihn gering halten und bei einem Einbruch die Polizei mit einer Liste der gestohlenen Sachen informieren. Ob ein Versäumnis wirklich zur Kürzung führt, hängt vom Einzelfall ab.
- Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme deutlich niedriger als der Wert, zahlt der Versicherer nur anteilig.
- Ausschlüsse: Etwa Grundwasser, Rückstau oder Überschwemmung, wenn sie nicht mitversichert sind.
- Streit über die Höhe: Neuwert oder Zeitwert, Reparatur oder Ersatz, Kostenvoranschlag oder tatsächliche Kosten.
Was Sie nach dem Schaden tun sollten
Schaden sofort melden
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer und bei Einbruch oder Brandstiftung auch der Polizei.
Schaden dokumentieren
Fotos, Rechnungen, Kaufbelege und eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Sachen. Werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat oder zustimmt.
Schaden gering halten
Wasser abstellen, Fenster sichern, nötige Notreparaturen beauftragen und die Rechnungen aufheben.
Abschlag verlangen
Ist die Prüfung einen Monat nach der Schadensmeldung nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Quelle: § 14 VVG
Gutachten und Sachverständigenverfahren
Viele Bedingungen sehen vor, dass Sachverständige die Schadenshöhe feststellen. Ihr Ergebnis bindet Sie und den Versicherer, aber nicht, wenn es offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht.
Lassen Sie sich deshalb nicht drängen, ein Gutachten des Versicherers ungeprüft hinzunehmen. Wir sagen Ihnen, ob sich ein eigener Sachverständiger lohnt.
Quelle: § 84 VVG
Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.
Häufige Fragen
Darf die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen?
Ja, aber nur im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Eine Kürzung auf null ist die Ausnahme und muss der Versicherer begründen.
Quelle: § 81 Abs. 2 VVG
Was ist eine Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Wert der versicherten Sachen, ersetzt der Versicherer den Schaden nur in dem Verhältnis, in dem die Summe zum Wert steht.
Quelle: § 75 VVG
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Fällig ist die Leistung, wenn die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Nach einem Monat können Sie einen Abschlag verlangen.
Quelle: § 14 VVG
Zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch auch Bargeld und Schmuck?
Meist nur bis zu Höchstgrenzen, die in Ihren Bedingungen stehen, oft abhängig davon, ob die Sachen in einem Tresor lagen. Prüfen Sie diese Grenzen, bevor Sie die Liste der gestohlenen Sachen abgeben.
Muss ich einen Wasserschaden sofort reparieren lassen?
Notmaßnahmen ja, um den Schaden gering zu halten. Mit der eigentlichen Reparatur warten Sie besser, bis der Versicherer den Schaden gesehen oder zugestimmt hat; dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Quelle: § 82 VVG
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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