Betriebshaftpflicht: Wo es oft Streit gibt
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Ihr Betrieb anderen zufügt. Streit entsteht meist an den Rändern des Versicherungsschutzes:
- Schäden an der eigenen Leistung: Die mangelhafte Arbeit selbst ist meist nicht versichert, Folgeschäden an anderen Sachen dagegen schon.
- Tätigkeitsschäden: Schäden an fremden Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind nur versichert, wenn der Vertrag sie einschließt.
- Abweichende Tätigkeit: Der Versicherer meint, der Schaden sei bei einer Tätigkeit entstanden, die nicht versichert ist.
- Deckungssumme: Der Schaden ist höher als die vereinbarte Summe.
Was genau versichert ist, entscheiden Versicherungsschein, Bedingungen und Zusatzvereinbarungen. Wir lesen sie mit Ihnen und vergleichen sie mit dem konkreten Schaden.
Privathaftpflicht: Schäden im Alltag
Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die Sie im Alltag anderen zufügen, etwa an einer gemieteten Wohnung, an geliehenen Sachen oder durch Ihre Kinder. Ob ein solcher Schaden mitversichert ist, steht in Ihren Bedingungen; neuere Verträge schließen oft mehr ein als alte.
Auch hier gilt: Der Versicherer muss unberechtigte Forderungen abwehren. Lehnt er beides ab, Zahlung und Abwehr, sollten Sie die Ablehnung prüfen lassen.
Quelle: § 100 VVG
Was Sie jetzt tun sollten
Schaden innerhalb einer Woche melden
Auch wenn noch unklar ist, ob Sie haften.
Keine Zahlung und kein Anerkenntnis ohne Prüfung
Sonst zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil.
Vertrag bereitlegen
Versicherungsschein, Bedingungen und alle Nachträge.
Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.
Häufige Fragen
Zahlt die Betriebshaftpflicht für eine mangelhafte Arbeit?
Meist nicht für die Nachbesserung der eigenen Leistung, wohl aber für Schäden, die dadurch an anderen Sachen oder Personen entstehen. Entscheidend ist der Wortlaut Ihrer Bedingungen.
Zahlt die Privathaftpflicht Schäden an meiner Mietwohnung?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Verträge schließen Mietsachschäden ein, oft mit Ausnahmen, etwa für Abnutzung oder Heizungsanlagen.
Was tun, wenn die Versicherung gar nicht antwortet?
Setzen Sie eine Frist und lassen Sie sich beraten. Ist ein Anspruch angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis der Versicherer in Textform entscheidet.
Quelle: § 15 VVG
Zahlt die Privathaftpflicht, wenn mein Kind etwas beschädigt?
Wenn Sie selbst haften, etwa weil Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, ja. Kinder unter sieben Jahren haften selbst nicht, im Straßenverkehr bei fahrlässig verursachten Schäden erst ab zehn Jahren. Manche Verträge zahlen in solchen Fällen trotzdem; das steht in den Bedingungen.
Was ist ein Tätigkeitsschaden?
Ein Schaden an einer fremden Sache, an der Sie oder Ihre Mitarbeiter gerade arbeiten, etwa am Kundenfahrzeug in der Werkstatt. Viele Betriebshaftpflichtverträge schließen solche Schäden aus oder versichern sie nur mit einer besonderen Vereinbarung.
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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