Was ist eine Pflichtversicherung?
Eine Pflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die ein Gesetz vorschreibt. Bekanntestes Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung; auch viele Berufe müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen.
Für sie gelten besondere Regeln zum Schutz der Geschädigten: Der Versicherer muss gegenüber dem Geschädigten oft auch dann zahlen, wenn er Ihnen gegenüber leistungsfrei ist. Das Geld holt er sich danach von Ihnen zurück.
Regress der Kfz-Haftpflicht: wie viel darf der Versicherer verlangen?
Typische Anlässe sind Fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht. Für die Kfz-Haftpflicht begrenzt das Gesetz den Rückgriff in vielen Fällen auf feste Höchstbeträge:
- Pflichtverletzung vor dem Unfall oder Gefahrerhöhung: höchstens 5.000 Euro.
- Pflichtverletzung nach dem Unfall: höchstens 2.500 Euro, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht höchstens 5.000 Euro.
Ob der Versicherer überhaupt leistungsfrei ist, ob er Sie richtig belehrt hat und ob die Forderung der Höhe nach stimmt, prüfen wir für Sie.
Quelle: § 5 KfzPflVV, § 6 KfzPflVV
Direktanspruch: Wann Geschädigte den Versicherer selbst verklagen können
Wer durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wurde, kann seinen Anspruch unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend machen. Bei anderen Pflichtversicherungen geht das etwa, wenn über das Vermögen des Versicherten das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder sein Aufenthalt unbekannt ist.
Quelle: § 115 VVG
Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.
Häufige Fragen
Darf die Kfz-Versicherung mich nach einem Unfall in Regress nehmen?
Ja, wenn sie Ihnen gegenüber wegen einer Pflichtverletzung leistungsfrei ist. Die Höhe ist für die Kfz-Haftpflicht aber in vielen Fällen auf 2.500 oder 5.000 Euro begrenzt.
Quelle: § 5 KfzPflVV, § 6 KfzPflVV
Muss die Versicherung den Geschädigten auch bezahlen, wenn ich Fehler gemacht habe?
Bei Pflichtversicherungen in vielen Fällen ja. Der Schutz des Geschädigten geht vor; der Versicherer holt sich das Geld anschließend von Ihnen zurück.
Quelle: § 117 VVG
Welche Versicherungen sind Pflichtversicherungen?
Solche, zu deren Abschluss ein Gesetz verpflichtet, etwa die Kfz-Haftpflicht und die Berufshaftpflicht bestimmter Berufe.
Quelle: § 113 VVG
Was ist ein Regress?
Der Versicherer verlangt von Ihnen das Geld zurück, das er an einen Geschädigten gezahlt hat, weil er Ihnen gegenüber leistungsfrei war. Ob er leistungsfrei war und wie viel er verlangen darf, lässt sich prüfen.
Quelle: § 117 VVG
Droht nach einer Unfallflucht ein Regress?
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verletzt in der Regel seine Aufklärungspflicht. Der Rückgriff der Kfz-Haftpflicht ist dann grundsätzlich auf 2.500 Euro begrenzt, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung auf 5.000 Euro.
Quelle: § 6 KfzPflVV
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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