Ihre Anfrage zur Markenanmeldung
Zwei kurze Schritte: erst Ihre Marke, dann Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns am selben oder am nächsten Werktag.
Mit * markierte Angaben brauchen wir für die Prüfung. Die Anfrage ist unverbindlich.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren und unserem Honorar zusammen. Die amtlichen Gebühren nennen wir offen:
Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig und nicht erstattet, wenn die Anmeldung später scheitert. Deshalb lohnt sich die Recherche vorher. Eine beschleunigte Prüfung beim DPMA kostet zusätzlich 200 Euro.
| Amt | Anmeldung | weitere Klassen |
|---|---|---|
| DPMA, deutsche Marke, elektronisch | 290 Euro, bis zu drei Klassen | 100 Euro je Klasse ab der vierten |
| DPMA, deutsche Marke, auf Papier | 300 Euro, bis zu drei Klassen | 100 Euro je Klasse ab der vierten |
| EUIPO, Unionsmarke, elektronisch | 850 Euro für eine Klasse | 50 Euro für die zweite, 150 Euro je weitere |
OFFEN: Stephan. Honorar: /markenrecht/ nennt heute schon 400,00 € netto für eine deutsche Marke mit bis zu drei Nizzaklassen und 1200,00 € netto für die Unionsmarke, weiter oben steht dort aber „Kosten auf Anfrage!“. Gilt dieser Preis auch hier, und ist die Amtsgebühr (DPMA online 290 Euro) darin enthalten? Dieselbe Frage steht im Word SEITENTEXTE-ALT-NEU-2026-10-22, Zeile B.4. Die Recherche (Abschnitt 5.3) empfiehlt „Festpreis ab … Euro netto“, weil jeder Anbieter auf der ersten Suchseite einen Preis nennt. EUIPO-Gebühr vor Veröffentlichung auf euipo.europa.eu nachsehen (die Seite war am 22.10. nicht abrufbar; Beträge laut Gebührenverordnung seit 2016).
Quelle: DPMA, Gebühren Marken, EUIPO, Gebühren
So läuft die Anmeldung ab
Anfrage
Sie schicken uns Name oder Logo, das Gebiet und wofür Sie die Marke nutzen. Wir melden uns am selben oder am nächsten Werktag.
Recherche und Prüfung
Wir suchen nach älteren, ähnlichen Marken und prüfen, ob das Amt die Marke eintragen kann. Danach wissen Sie, wie groß das Risiko ist.
Anmeldung
Wir stellen das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen zusammen, melden die Marke an und halten Kontakt mit dem Amt.
Widerspruchsfrist
Nach der Eintragung können Inhaber älterer Marken drei Monate lang Widerspruch erheben. Wir behalten die Frist im Blick und vertreten Sie, wenn es dazu kommt.
Quelle: § 42 MarkenG
Warum vor der Anmeldung recherchieren?
Das Amt prüft bei der Anmeldung vor allem, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und nicht nur beschreibt, was sie bezeichnet. Ob es bereits eine ältere, ähnliche Marke gibt, prüft es nicht von sich aus. Darum kümmern sich erst die Inhaber dieser Marken, mit einem Widerspruch oder einer Abmahnung.
Eine Recherche vorher kostet wenig im Vergleich zu einer verlorenen Anmeldegebühr, einer neuen Verpackung oder einer Abmahnung. Aus der Abwehr von Abmahnungen wissen wir, woran Marken scheitern.
Quelle: § 8 MarkenG, § 9 MarkenG
Was lässt sich als Marke schützen?
Alles, was Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidet: vor allem Namen und Wörter (Wortmarke), Logos und Zeichen (Bildmarke) oder beides zusammen (Wort-Bild-Marke). Auch Farben, Formen oder Klänge können eine Marke sein.
Häufig ist eine Wortmarke der stärkste Schutz, weil sie den Namen unabhängig von der Gestaltung schützt. Ob zusätzlich das Logo angemeldet werden sollte, besprechen wir mit Ihnen.
Quelle: § 3 MarkenG
Welche Marken trägt das Amt nicht ein?
Das Amt weist Marken zurück, denen jede Unterscheidungskraft fehlt oder die nur beschreiben, was angeboten wird, etwa die Art, die Beschaffenheit oder die Herkunft einer Ware. Auch Zeichen, die das Publikum täuschen können, werden nicht eingetragen.
Wir prüfen das vor der Anmeldung und schlagen, wenn nötig, eine Form vor, die eingetragen werden kann.
Quelle: § 8 MarkenG
Nach der Eintragung: überwachen und verlängern
Eine eingetragene Marke schützt nur, wenn Sie sie verteidigen. Mit einer Markenüberwachung erfahren Sie rechtzeitig, wenn jemand eine ähnliche Marke anmeldet, und können innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren.
Nach zehn Jahren verlängern Sie die Marke beim DPMA gegen eine Gebühr von 750 Euro für bis zu drei Klassen. Wir erinnern Sie an die Frist.
Quelle: § 47 MarkenG, DPMA, Gebühren Marken
Deutschland, EU oder international?
- Deutsche Marke (DPMA): gilt in Deutschland. Die richtige Wahl, wenn Sie vor allem hier verkaufen.
- Unionsmarke (EUIPO): gilt mit einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Internationale Registrierung: erweitert eine deutsche oder europäische Marke über die Weltorganisation für geistiges Eigentum auf weitere Länder.
Welches Gebiet passt, hängt von Ihren Märkten und Plänen ab. Wir beraten Sie dazu im ersten Gespräch.
Wie lange gilt eine Marke?
Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre lang geschützt, gerechnet ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer lässt sich beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. Wer die Marke fünf Jahre lang nicht benutzt, riskiert allerdings, sie zu verlieren.
Quelle: § 47 MarkenG, § 49 MarkenG
Häufige Fragen
Was kostet eine Markenanmeldung?
Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Dazu kommt unser Honorar für Recherche, Verzeichnis und Anmeldung.
Quelle: DPMA, Gebühren Marken
Wie lange dauert die Markenanmeldung?
Das hängt von der Prüfung beim Amt ab. Beim DPMA können Sie gegen eine Gebühr von 200 Euro eine beschleunigte Prüfung beantragen.
Quelle: DPMA, Gebühren Marken, § 38 MarkenG
Welche Klassen brauche ich?
Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt. Entscheidend ist, wofür Sie die Marke tatsächlich nutzen und in den nächsten Jahren nutzen wollen; zu wenige Klassen lassen Lücken, zu viele kosten Geld und erhöhen das Risiko eines Widerspruchs.
Ist eine Recherche nötig?
Vorgeschrieben ist sie nicht, aber dringend zu empfehlen. Das Amt prüft nicht, ob ältere, ähnliche Marken bestehen.
Deutsche Marke oder Unionsmarke?
Die deutsche Marke gilt in Deutschland, die Unionsmarke in der ganzen EU. Wer nur in Deutschland verkauft, fährt mit der deutschen Marke meist günstiger.
Kann man einen Namen patentieren lassen?
Nein. Namen und Logos werden als Marke eingetragen, nicht patentiert. Patente schützen technische Erfindungen; dafür sind Patentanwälte zuständig.
Wann läuft die Widerspruchsfrist?
Drei Monate ab der Veröffentlichung der Eintragung. In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben.
Quelle: § 42 MarkenG
Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?
Für eine deutsche Marke ist er nicht vorgeschrieben. Er hilft aber, die häufigsten Fehler zu vermeiden: eine Marke, die schon besetzt ist, ein zu enges oder zu weites Verzeichnis und eine verpasste Widerspruchsfrist.
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Beiträge zum Thema

Dr. Stephan SchenkRechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
RUFEN SIE UNS AN
ODER SCHREIBEN SIE UNS
