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Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Dr. Schenk Bremen

So helfen wir Ihnen

  • Teil- und Vollkaskoversicherung
  • Fahrzeugdiebstahl
  • Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Warum zahlt die Kaskoversicherung nicht?

  • Grobe Fahrlässigkeit: etwa ein Rotlichtverstoß, das Handy am Ohr oder der Schlüssel im Auto. Der Versicherer darf dann nach der Schwere des Verschuldens kürzen, wenn Ihr Vertrag diesen Einwand nicht ausschließt.
  • Pflichten nach dem Unfall: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder falsche Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz. Ob ein Fehler wirklich so schwer wiegt, prüfen wir genau.
  • Zweifel am Diebstahl: Der Versicherer bezweifelt, dass das Fahrzeug gestohlen wurde, und verlangt Nachweise.
  • Streit über die Höhe: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und Wertminderung.

Quelle: § 81 VVG, § 28 VVG

Reiserücktritt und Reisegepäck

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis Sie an der Reise hindert, typischerweise eine unerwartete schwere Erkrankung. Gestritten wird darüber, ob die Erkrankung unerwartet war und ob Sie rechtzeitig storniert haben.

Bei der Reisegepäckversicherung geht es oft um die Frage, ob das Gepäck beaufsichtigt war und ob ein Ausschluss greift. Welche Pflichten Sie hatten, steht in Ihren Bedingungen; wir lesen sie mit Ihnen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Ablehnung schriftlich geben lassen

    Bitten Sie um eine Begründung in Textform und um die Unterlagen, auf die sich der Versicherer stützt.

  2. Belege sichern

    Fotos, Polizeibericht, Zeugen, Werkstatt- oder Gutachterunterlagen, bei Reisen Buchung, Stornorechnung und ärztliche Bescheinigungen.

  3. Keine Abtretung und keinen Vergleich vorschnell

    Unterschreiben Sie nichts, bevor wir es geprüft haben.

Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.

Quelle: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Häufige Fragen

Darf die Kasko bei grober Fahrlässigkeit ganz verweigern?

In der Regel kürzt der Versicherer nur, und zwar nach der Schwere des Verschuldens. Manche Verträge verzichten auf den Einwand ganz; das steht in Ihren Bedingungen.

Quelle: § 81 Abs. 2 VVG

Wer ist für einen Schaden am anderen Fahrzeug zuständig?

Schäden, die Sie anderen zufügen, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung mit eigenen Regeln.

Quelle: § 115 VVG

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Vorerkrankung?

Das hängt von Ihren Bedingungen und davon ab, ob die Verschlechterung unerwartet war. Ein Ausschluss muss klar vereinbart sein.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt typischerweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch oder einen Wildunfall. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus. Den genauen Umfang regeln Ihre Bedingungen.

Wann muss ich eine Reise stornieren, damit die Versicherung zahlt?

Unverzüglich, sobald feststeht, dass Sie die Reise nicht antreten können. Wer zu spät storniert, riskiert, dass der Versicherer nur die Kosten übernimmt, die bei rechtzeitiger Stornierung angefallen wären.

Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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