Buchtstr. 13, 28195 Bremen

Neue Seite, nur Vorschau. Nicht im Live-Paket, noindex, in keiner Sitemap. Alle Texte sind Entwürfe von Claude (Magenta), Freigabe je Abschnitt durch Dr. Schenk.

Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Dr. Schenk Bremen

So helfen wir Ihnen

  • Berufshaftpflicht der freien Berufe
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Abwehr des Einwands der wissentlichen Pflichtverletzung
  • Deckungsprozess und Haftungsprozess
  • D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Vorstände

Was die Berufshaftpflicht deckt

Sie deckt Schäden, die Sie Dritten bei Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. Bei beratenden Berufen geht es meist um reine Vermögensschäden, etwa eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft. Für manche Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben und damit eine Pflichtversicherung.

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung muss der Versicherer berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte abwehren.

Quelle: § 100 VVG, § 113 VVG

Mehr zur Pflichtversicherung

Typische Gründe für eine Ablehnung

  • Wissentliche Pflichtverletzung: Viele Bedingungen schließen Schäden aus, die durch bewusstes Abweichen von Gesetz, Vorschrift oder Weisung entstehen. Der Versicherer muss das beweisen; ein bloßer Fehler genügt nicht.
  • Zeitpunkt des Verstoßes: Fiel der Fehler in die Vertragszeit? Bei manchen Verträgen kommt es auf den Zeitpunkt des Fehlers an, bei anderen auf den Zeitpunkt der Anspruchserhebung.
  • Serienschaden und Deckungssumme: Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten oft als ein Schaden.
  • Nicht versicherte Tätigkeit: Der Fehler betraf eine Tätigkeit außerhalb des versicherten Berufsbilds.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Versicherer früh einbinden

    Schon wenn ein Anspruch droht, nicht erst bei der Klage.

  2. Keine Fehler einräumen

    Ohne Rücksprache mit dem Versicherer und mit uns weder Schuld anerkennen noch zahlen.

  3. Akte sichern

    Alle Unterlagen zum betroffenen Auftrag vollständig aufbewahren.

Quelle: § 104 VVG

Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.

Quelle: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Häufige Fragen

Was bedeutet wissentliche Pflichtverletzung?

Sie liegt vor, wenn jemand seine Pflicht kennt und bewusst dagegen handelt. Ein Versehen oder Fahrlässigkeit genügt dafür nicht.

Wer muss die Berufshaftpflicht haben?

Das regeln die Berufsgesetze, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater und viele Architekten und Ingenieure. Ist sie vorgeschrieben, gelten die Regeln der Pflichtversicherung.

Quelle: § 113 VVG

Wer vertritt mich gegenüber dem Geschädigten?

Grundsätzlich organisiert der Versicherer die Abwehr. Lehnt er die Deckung ab, sollten Sie Haftung und Deckung gleichzeitig prüfen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Verstoßprinzip und Anspruchserhebungsprinzip?

Beim Verstoßprinzip kommt es darauf an, dass der Fehler in die Vertragszeit fällt, beim Anspruchserhebungsprinzip darauf, dass der Anspruch während der Vertragszeit erhoben wird. Bei einem Wechsel des Versicherers kann so eine Lücke entstehen.

Zahlt die Berufshaftpflicht auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche?

Ja, wie jede Haftpflichtversicherung muss sie unbegründete Ansprüche abwehren und die Kosten dafür tragen.

Quelle: § 100 VVG, § 101 VVG

Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Beiträge zum Thema

Alle Beiträge zum Versicherungsrecht

Christoph C. MayerhoferRechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtVersicherungsrecht

RUFEN SIE UNS AN

0421 566 38 780

ODER SCHREIBEN SIE UNS

kanzlei@dr-schenk.net

Kontaktieren Sie uns unverbindlich!