Zwei Versicherungen, zwei Fragen
Die Transportversicherung des Versenders oder Empfängers deckt die Ware selbst gegen die Gefahren der Beförderung. Die Verkehrshaftungsversicherung des Spediteurs oder Frachtführers deckt dagegen dessen Haftung, die das Gesetz der Höhe nach begrenzt.
Welche Versicherung eintreten muss und in welcher Höhe, hängt deshalb vom Vertrag, von den Bedingungen und vom Transportrecht ab. Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt zusätzlich das internationale Übereinkommen CMR.
Fristen bei der Schadensanzeige
Wer Ware annimmt, muss Schäden rasch anzeigen. Sonst wird vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde:
- Äußerlich erkennbarer Schaden: spätestens bei der Ablieferung.
- Äußerlich nicht erkennbarer Schaden: innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung.
- Lieferfrist überschritten: innerhalb von 21 Tagen, sonst erlöschen die Ansprüche wegen der Verspätung.
Quelle: § 438 HGB
Was Sie jetzt tun sollten
Schaden auf dem Frachtbrief vermerken
Und schriftlich beim Frachtführer anzeigen, mit Fotos.
Versicherer informieren
Melden Sie den Schaden sofort und fragen Sie, ob ein Havariekommissar kommt.
Ware aufbewahren
Beschädigte Ware und Verpackung nicht entsorgen, bevor der Schaden besichtigt ist.
Was kostet ein Anwalt? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach richten sich die Kosten in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert Ihres Anspruchs.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenzusage für Sie an. Ob sie zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
OFFEN: Stephan. Soll hier eine Spanne oder ein Beispiel stehen (Fragebogen Frage 36)? Bis zur Entscheidung nur der Verweis auf das Gesetz.
Häufige Fragen
Wie hoch haftet ein Frachtführer?
Bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich bis zu 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht, wenn nichts anderes wirksam vereinbart ist.
Quelle: § 431 HGB
Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde?
Dann wird vermutet, dass die Ware in Ordnung war. Sie müssen den Schaden dann selbst beweisen; bei Lieferfristüberschreitung erlöschen die Ansprüche.
Quelle: § 438 HGB
Brauche ich als Händler eine eigene Transportversicherung?
Wenn der Wert der Ware höher ist als die gesetzliche Haftung des Frachtführers, kann sie sinnvoll sein. Wir beraten Sie dazu gern.
Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Haftpflichtversicherung des Spediteurs oder Frachtführers für Schäden am beförderten Gut. Sie deckt dessen gesetzliche oder vereinbarte Haftung, nicht ohne Weiteres den vollen Warenwert.
Gilt für Transporte ins Ausland anderes Recht?
Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt in der Regel das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) mit eigenen Haftungsgrenzen und Fristen.
Zuletzt geprüft am 22.10.2026 von Christoph C. Mayerhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Beiträge zum Thema

Christoph C. MayerhoferRechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtVersicherungsrecht
RUFEN SIE UNS AN
ODER SCHREIBEN SIE UNS
