Warner Bros. Entertainment Inc. lässt regelmäßig durch die Rechtsanwälte Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Bereits vielfach haben wir Mandanten gegen solche Abmahnungen verteidigt und auch über derartige Abmahnungen berichtet, vgl. beispielsweise:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-frommer-legal-film-tom-und-jerry-193608.html
Ganz aktuell werden etwa Urheberrechtsverletzungen am dem Film „The Suicide Squad“ abgemahnt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. von den Rechtsanwälten Frommer legal vorliegt stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung per Mail an kanzlei@dr-schenk.-net und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.
Worum geht es in der Abmahnungen.
Der Abgemahnte soll einen Film über ein Filesharing-Programm (z.B. BitTorrent, Vuze, BitComet usw.) im Internet unberechtigt verbreitet haben. Die Warner Bros. Entertainment Inc. ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Filmen
Was wird von Warner Bros. Entertainment Inc. geltend gemacht?
Zunächst soll der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die Rechtsanwälte Frommer Legal hat der Abmahnung eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Weiter wird die Zahlung eine Betrages In Höhe von 935,80 € verlangt. Der Betrag setzt sich aus 700 € Schadenersatz und 235,80 € Anwaltskosten zusammen.
Unsere Empfehlung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst
- Beachten Sie die Fristen (es drohen teure Gerichtsverfahren)
- Nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen
- einen auf das Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen!
Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen den Gegner und die Rechtsanwälte Frommer legal sehr genau.
Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung – Kanzlei Dr. Schenk – Rechtsanwälte für Urheberrecht