Aktuell wurde uns zugetragen, dass momentan vermehr Abmahnungen des BfIF (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.) gegenüber BDIU-Mitgliedern (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) ausgesprochen wird.
Hierbei werden seitens des BfIF wettbewerbsrechtliche Verstöße abgemahnt, die sich auf den Internetseiten der einzelnen BDIU-Mitglieder befinden.
Die Abmahnungen erfolgen wegen irreführender werblicher Aussagen, beispielsweise werbliche Aussagen über Schufa-Einträge, bei denen sodann aber der erforderliche Hinweis auf § 28a BDSG fehlt. Ebenso abgemahnt werden fehlerhafte oder nicht erfolgte Angaben im Impressum, die nach § 5 TMG vorgeschrieben sind.
In seinen Abmahnungen fordert der BfIF die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung auf.
Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung des BfIF erhalten haben heißt es zunächst Ruhe bewahren.
In keinem Fall sollte ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Gerade bei Abmahnungen von Verbänden neigen Abgemahnte hierzu, da der geforderte Geldbetrag im Vergleich zu einer Abmahnung durch einen Wettbewerber niedrig ist.
Zu beachten ist aber, dass ein einmal abgegeben Unterlassungserklärung grds. ein Leben lang gilt und im Falles des Verstoßes hiergegen hohe Vertragsstrafen zu erwarten sind. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur dann abgegeben werden, wenn man 100 % sicher ist, dass der Verstoß sich nicht weiderholen kann. Zudem sollten keine vorformulierte Erklärungen unterzeichnet werden, da diese einem Schuldeingeständnis gleich kommen und zudem zu weitgehend sind.
Wir empfehlen Ihnen einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts mit der Überprüfung zu beauftragen.
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zu Verfügung. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und kennen den Abmahner bereits aus früheren Verfahren.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net