Der Begriff „Dubai Schokolade“ ist aktuell in aller Munde. Es handelt sich um eine Süßigkeit mit Engelshaar und Pistaziencreme. Das Produkt hat sich in kurzer Zeit zu einem Verkaufsschlager entpuppt. Auch Anbieter wie Lindt oder Lidl haben daher „Dubai Schokolade“ in ihr Sortiment aufgenommen.
Ein Importeur dieser „Dubai-Schokolade“ hat nun gegen Lindt und weitere Anbieter eine Abmahnung ausgesprochen.
Worum geht es?
Der Importeur sieht in der Vermarktung eines Täuschung der Verbraucher, da die Schokolade von Lindt und Co gar nicht aus Dubai stammt. Hierrüber kann man aber trefflich streiten. Tatsächlich gibt es Produkte die nur so heißen dürfen, wenn sie aus dieser Region stammen. So zum Beispiel „Aachener Printen“, “Lübecker Marzipan” oder „Nürnberger Lebkuchen“. Kommen solche Produkte nicht aus diese Region werden aber so beworben, liegt eine unzulässige Verwendung geografischer Herkunftsangaben vor, was als Verstoß gegen das Markenrecht bewertetet wird.
So hat das Landgericht Hamburg einer Klage der Wettbewerbszentrale einem auf Unternehmen auf Bier mit der Bezeichnung „REEPER B.“, „Hamburg“ und „ST. PAULI“ zu bewerben, da das Bier aus einer Brauerei bei Paderborn stammte, Urteil vom 25.05.2024, Az. 312 O 336/20.
Ob es sich aber bei „Dubai Schokolade“ tatsächlich um eine solche geografische Herkunftsangabe handelt, ist fraglich. Es ist fraglich, ob Lindt eine Unterlassungserklärung abgibt.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind auf das Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisiert und wissen worauf es ankommt.