Sie wurden von der Spring Air GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Jetzt richtig handeln!
Die Spring Air GmbH lässt die Abmahnungen durch die MWW Rechtsanwälte aus Koblenz aussprechen.
In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, Fotografien eines Lautsprechers im Rahmen einer Online-Anzeige ohne Nutzungsberechtigung verwendet zu haben.
Nach eigenen Angaben wurden die Fotografien durch den Geschäftsführer der Spring Air GmbH erstellt. Der Spring Air GmbH wurden die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
Fotografien sind umfassend als sog. Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG) urheberrechtlich schützt
Gefordert werden in den Abmahnungen der MWW Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewährten Unterlassung. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiter werden eine Lizenzschadensersatz sowie die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht.
Abmahnungen wegen der widerrechtlichen Verwendung von Fotos sollten sehr ernst genommen werden. Im Fall einer falschen Reaktion drohen teure Gerichtsverfahren. Gerade wegen des Lizenzschadenersatz können solche Abmahnungen schnell recht teuer werden.
Nicht jede Abmahnung ist aber berechtigt. Auch hinsichtlich der Höhe werden gerne Beträge aufgerufen, die gerichtlich nicht durchsetzbar sind. Die Forderungen lassen sich daher selbst bei einer dem Grunde nach berechtigten Abmahnung regelmäßig erheblich reduzieren.
Unsere Empfehlung bei Abmahnungen im Bereich Urheberrecht:
- keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben
- Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Kanzlei Dr. Schenk – Spezialisten für Urheberrecht