Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Holger Falk aus Velten wegen einer Urheberrechtsverletzung zur Überprüfung vor. Vertreten wird Herr Holger Falk durch den Rechtsanwalt Dorin Bauer aus Berlin.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass dieser Fotos genutzt haben soll, an denen dem Herrn Falk die Urheberrechte zustehen sollen. Die Fotos sollen als Lichtbilder Schutz nach § 72 UrhG zukommen.
In der Abmahnung werden gemäß § 97 UrhG Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. der Abgemahnte Ebay Händler wird binnen einer kurzen Frist aufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Einen Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiter wird Auskunft über Art und Umfang der Nutzung gefordert. Hinsichtlich des Schadenersatzanspruches will Rechtsanwalt Dorin Bauer nach Auskunftserteilung zurückkommen.
Nach unserer vorläufigen Auffassung ist die Abmahnung formell fehlerhaft und damit unwirksam. Bei einer unberechtigten Abmahnung stehen dem Abmahner keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu.
Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte zudem Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, 97a Abs. 4 UrhG.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten sie über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen.