Verdachtsberichterstattung: Youssoufa Moukoko gewinnt das Nachrichtenmagazin “DER SPIEGELDas Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ hatte über den dortmunder Fußballspieler über Unstimmigkeiten bei seinem Alter berichtet. Hiergegen wehrte sich …Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen zum Thema Verdachtsberichterstattung. Was ist aber überhaupt eine Verdachtsberichterstattung. Eine solche ist gegeben, wenn die Medien (Zeitung, Fernsehen, Internet) in der Öffentlichkeit über den Verdacht gegenüber einer Person berichten und dabei dessen Namen offenlegen oder diese Person anderweitig identifizierbar machen. Bei einer solchen Berichterstattung droht eine Vorverurteilung des Betroffenen.
Eine solche Verdachtsberichterstattung ist daher nur in engen Grenzen zulässig.
Aktuell hat sich mal wieder der Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 2022 – VI ZR 1175/20 mit dieser Frage beschäftig. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Medien die über einen Verdacht identifizierend berichten wollen, eine ausreichende Recherche anstellen müssen. Dazu gehört auch, dem Betroffenen eine realistische Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Weiter setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung voraus, dass ein Öffentlichkeitsinteresse an der Tat besteht. Dies liegt in der Regel bei schweren Verbrechen vor, kann aber auch bei leichten Straftaten vorliegen. Weiter ist ein Mindestabstand an Beweisen gefordert. Das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens gegenüber einem Beschuldigten reicht hierfür in aller Regel nicht aus. Letztendlich ist wichtig, dass es sich um eine ausgewogene Darstellung handelt, die nicht zu einer Vorverurteilung führt.
In der Praxis werden die Voraussetzung leider häufig nicht eingehalten. In diesen Fällen sollte der Betroffene hiergegen vorgehen, das ein Ansehen geschäftig wird. Ihm stehen dann regelmäßig auch Schadenersatzansprüche zu.
Sollten auch Sie betroffen sein, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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