Nicht selten kommt es vor, dass kurz nach der Eintragung der Marke ein Widerspruch gegen die Eintragung von einem Dritten erhoben wird.
Bei der deutschen Marke ist das Widerspruchsverfahren in § 42 Markengesetz geregelt. Danach kann innerhalb von 3 Monaten nach Eintragung dieser Marke Widerspruch beim DPMA gegen die Markeneintragung erhoben werden. Der Widerspruch kann von einem Dritten erhoben werden, der ein älteres Kennzeichnungsrecht besitzt und die jüngere Marke ähnlich oder sogar identisch mit dem älteren Kennzeichen ist und somit eine Verwechslungsgefahr zur eigenen Marke besteht. Neben einem Widerspruch kann der Inhaber der älteren Rechte zusätzlich auch eine zivilrechtliche Abmahnung aussprechen. Dies wird aber seltener gemacht, dass Verfahren vor dem DPMA oder EUIPO bei einer europäischen Marke deutlich günstiger und auch effektiver ist. Die Gebühr für einen Widerspruch beträgt lediglich 250 €. Ein weiterer Vorteil ist, dass nach Abschluss des Widerspruchsverfahren gemäß § 63 Abs. 1 S. 3 MarkenG jede Partei ihre lediglich ihre eigenen Kosten zahlen muss. Hiervon gibt es aber Ausnahmen, etwa wenn der Widerspruch ersichtlich mutwillig oder rechtsmissbräuchlich erfolgte.
Bei der Einlegung eines Widerspruchs sollte trotzdem sehr sorgfältig gearbeitet werden. So kann ein Widerspruch auch zum Boomerang werden, etwa dann wenn der Markeninhaber gegen den sich der Widerspruch richtet, weitere noch ältere Rechte beanspruchen kann.
In dem Widerspruchsverfahren müssen beide Ihre Argumente für oder gegen die Anmeldung ausführen und entsprechend mit Paragrafen und Urteilen untermauern. Unter Umständen hängt die Erfolgsaussicht auch von der tatsächlichen Nutzung der älteren Marke ab.
Markenanmeldungen und auch Widersprüche sollten daher eigentlich immer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Spezialisten für Markenrecht durchgeführt werden. Das Markenrecht kennt viele Stolpersteine und ist mit regemäßig mit hohen Kosten verbunden.
Unsere Rechtsanwälte sind auf das Markenrecht spezialisiert und haben über 15 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Markenanmeldungen und markenrechtlichen Widerspruchsverfahren.
Gerne sind wir auch Ihnen behilflich.
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