Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, dass Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag der Frau Anja Röhr aus Hamburg vermeintliche Verstöße wegen fehlender Information bzw. Warnhinweise nach der 2.Verordnung des Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Spielzeugrichtlinie) abmahnt. Aktuell wurden wir abermals mit der Abwehr einer solchen Abmahnung beauftragt.
Frau Röhr vertreibt über das Internet Spielzeug. Mitbewerber sollten sich daher in Acht nehmen und Ihre Onlinepräsenzen überprüfen.
Nach unseren Informationen wurden durch die Frau Röhr mindestens 30 Abmahnungen ausgesprochen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Wir helfen Ihnen gerne!
Kostenlose Hotline: 0800/3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net