Die Brauerei Paulaner ärgerte sich darüber, dass der Konkurrent Karlsberg für das Getränk Spezi mit einem ähnlichen Etikett geworben hatte. Paulaner wirbt für Ihre Getränke mit einer bekannten „Fünf-Farben-Welle“. Diese ist auf den Dosen und Flaschen aufgedruckt und die Verbraucher erkennen, sofort das SPEZI. Karlsberg verwendete nun für Ihr Cola-Mix-Getränk „Brauerlimo eine sehr ähnliche farbliche Welle.
Paulaner sah hierin eine Markenrechtsverletzung. Diesem folgte nun das Landgericht München I, Urteil vom 25.03.2025, 33 O 14937/23. Zunächst stellte das Gericht fest, dass die einprägsame „Fünf-Farben-Welle“ Markenschutz genießt. Weiter stellte das Gericht fest, dass die Aufmachung des Etiketts von Karlsberg so ähnlich sei, dass eine Verwechslungsgefahr besteht.
Karlsberg wurde daher zur Unterlassung verurteilt.
Das Urteil zeigt, dass man mit Markenrechten sich gegen Wettbewerber zur Wehr setzen kann. Wir empfehlen sich seine Rechte zu sichern.
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