Nach monatelangem hin und her ist es nun amtlich. Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil der Europäischen Union. Was bedeutet dies nun für den Markenschutz. Bisher erstreckte sich der Schutz der EU Marke auch auf das Vereinigten Königreich. Dieser Schutz ist nun weggefallen. Rechteinhaber, die einen Schutz in England, Wales, Schottland und Nordirland weiterhin benötigen, müssen deshalb eine entsprechende nationale Marke eintragen lassen.
Die britische Regierung hat inzwischen die gesetzlichen Grundlagen für die Fortgeltung von Unionsmarken als nationale britische Marken geschaffen. Eine weitere Gebühr fällt zunächst nicht an. Die Schutzdauer entspricht ohne weiteres Zutun der Restdauer der Unionsmarke. Soweit eine Marke im Vereinigten Königreich angemeldet wird, ist sie auch dort zu benutzen, um den Markenschutz sicherzustellen.
Bei Neuanmeldungen ist es in vielen Fällen am einfachsten eine Internationalen Markenregistrierung (IR-Marke) über der WIPO vorzunehmen.
Was mit aktuellen Verfahren vor Gericht und in den Behörden passiert ist noch nicht abschließend geklärt.
Wenn Sie betroffener Markeninhaber sind oder allgemein Fragen zum Markenrecht haben stehen wir Ihnen gerne mit kompetenten Rat zu Seite.