Das Landgericht, Urteil vom 02.08.2011, Az.: 16 O 168/10 hat dem Axel Springer Verlag untersagt unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen.
Klägerin war die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Diese vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr.
Der Axel Springer Verlag hatte sich versucht damit zu verteidigen, dass ihr Preis nicht in Anlehnung an den bekannten Oscar so benannt wurde, sondern nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite. Dieses war für das Gericht allerdings unerheblich.
Hier finden Sie das Urteil
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110809.1015.354016.html