Facebook wirft datenschutzrechtlich immer wieder Probleme auf. Das neueste Phänomen nennt sich like-jacking und verbreitet sich derzeit wie ein Lauffeuer.
Der kleine „Gefällt mir“-Knopf („like“-Button) auf Facebook steht im Fokus der Aufmerksamkeit: immer mehr Online-Präsenzen bauen den Button in ihre Seiten ein und setzen damit auf die Möglichkeit, sich mit dem großen Netzwerk zu verbinden.
Das Integrieren des Facebook-Like-Buttons ist relativ einfach. Der Webseiten-Betreiber muss zur Anzeige des Facebook-Like-Buttons einen Programmcode von Facebook in seine Webseite einbinden. Klickt ein auf Facebook registrierter Nutzer auf den like-Button einer Webseite, so wird dies direkt an den Facebook-Server übermittelt. Dort wird es zum Profil des Nutzers gespeichert. Die Information, welche Seiten „ge-like-t“ wurden, wird durch Übergabe der URL übermittelt.
Das like-jacking wiederum basiert darauf, dass beim Anklicken des Buttons zugleich der angeklickte Beitrag automatisch und ohne Nachfrage mit Titel, Unterzeile und Bild auf der Profilseite des jeweiligen Users veröffentlicht wird, es handelt sich um sog. virales Marketing.
Damit können Besucherzahlen um bis zu dem Sechsfachen gesteigert werden, vor allem aber gewinnt Facebook. Dem Unternehmen gehe es darum, seinen Knopf so breit wie möglich im Internet zu streuen, sagt der niederländische Sozialwissenschaftler Arnold Roosendaal. Ob er tatsächlich angeklickt werde, sei dabei weniger wichtig.
Viel wichtiger ist dabei, dass der Button einen Zugang zu den personenbezogenen Daten des Users ermöglicht. Facebook kann so die Benutzerströme auf der Seite messen und sogar jeden Nutzer mit einem Facebook-Account, der gerade eingeloggt ist, namentlich identifizieren. Ein Besuch auf einer Website, die den "Gefällt mir"-Knopf nutzt, genügt dafür bereits. Auf diese Weise erfährt das Netzwerk, was Nutzer außerhalb der eigenen Server so tun und bekommt ein umfangreiches Profil seiner Mitglieder. Dementsprechend können auch beispielsweise Werbebanner dem jeweiligen Profil angepasst werden.
Ob Facebook damit auch gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, wird derzeit geprüft. Ein Onlinehändler wurde bereits abgemahnt, weil er in seiner Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung des Buttons informiert hatte.
Es ist daher jedem, der den like-Button in seine Seite einbauen möchte dringend anzuraten, seine Datenschutzerklärung entsprechend an sein Online-Angebot anzupassen, da sonst eine Abmahnung droht.
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