Die Zahl der Fehler die man bei der Formulierung einer Widerrufsbelehrung machen kann, ist schon beinahe unzählbar. Man kann sagen, dass man fast bei jedem Satz wenn nicht sogar Wort einen Fehler machen kann.
Dieses illustriert etwa das Urteil des Landgericht Bonn, Beschluss vom vom 21.07.2010, Az.: 30 O 75/10. Dort wurde die Formulierung "Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt…" als wettbewerbswidrig erachtet, da sie unzulässig das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht einschränke.
Die Parteien des Rechtsstreits veräußerten beide ihre Produkte über die eBay. Der Beklagte verwendete in seiner Belehrung über das Widerrufsrecht folgende Formulierung:
"Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt…"
Das LG Bonn hielt dies für wettbewerbswidrig und verbot durch eine einstweilige Verfügung diese Formulierung. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine Abweichung vom gesetzlichen Muster, das den Verbraucher unerlaubt einschränke.
Es bleibt daher dabei das Online Händler gut daran tun Ihre Widerrufsbelehrung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren zu lassen, da die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung und die Gefahr von Abmahnungen sehr hoch ist.