2. März 2012
Was lange währt wird endlich gut. Verbraucher werden in Zukunft besser gegen Abfollafallen geschützt sein. Nach dem nunmehr beschlossenen Gesetz soll ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet hat.
Dies soll im Internet durch einen sog. Button erfolgen, der mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein muss.
Die Anbieter müssen in Zukunft beweisen, dass der Kunde ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat.
Es bleibt abzuwarten wie sich dies auf die Praxis auswirken wird.