Das Amtsgerichts Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2011, Az. 36 A C 172/10 entschieden, dass für den Upload eines aktuellen Musikalbums in einem Filesharing-Netzwerk Schadensersatz in Höhe von 150,00 € pro Titel angemessen ist.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Upload eines gesamten Musikalbums von 2009 mit 15 Titeln, woraus sich ein Gesamtschaden von 2.250,00 € ergab. Zwar verwies der Beklagte auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.10.2010, Az. 308 0 710/09 und die dortige Annahme eines Schadensersatzes von 15,00 € pro Titel. Das Gericht übertrug diese Wertung jedoch nicht auf die vorliegende Entscheidung, da es sich in dem damaligen Fall um Titel handelte, die zwischen 12 und 18 Jahren alt waren und deshalb nur noch von einer begrenzten Nachfrage auszugehen gewesen sei.