Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof entschieden und die derzeitige Ausgestaltung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (RL 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglich elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG) in vollem Umfang für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt.
Damit ist diese Richtlinie ungültig und es ändern sich ebenso die Rahmenbedingungen für eine entsprechende nationale Gesetzgebung.
Die sog. Vorratsdatenspeicherung beschäftigt Datenschützer vor allem deshalb, weil hierdurch verdachts- und anlasslos Telekommunikationsdaten gespeichert werden und damit jeder Bürger zu einem potentiell Verdächtigen wird. Diese Thematik beschäftigt daher seit Jahren Rechtsprechung und Politik.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die entsprechenden nationalen Regelungen in §§ 113a, 113b TKG a.F. daher bereits im Jahre 2010 gekippt. Seitdem fehlen in Deutschland gesetzliche Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung, so dass die mangelnde Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland bereits zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt hatte.
Die streitige Richtlinie wurde dem Europäischen Gerichtshof durch den irischen High Court und dem österreichischen Verfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt, insbesondere im Hinblick auf zwei durch die Charta der Grundrechte zugesicherten Grundrecht und zwar das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten.
Nach dieser Überprüfung erklärte der EuGH die Richtlinie mit Urteil vom 08.04.2014 als ungültig. Nach Ansicht des EuGH beinhaltet die Richtlinie „einen Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die zu gewährleisten vermögen, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das Notwendige beschränkt.“
Durch die Ungültigkeit der Richtlinie sind auch die Pläne der Bundesregierung zunächst hinfällig. Diese hatte vor, einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung einzubringen, was nun zunächst entbehrlich wird. Ob es zur Überarbeitung der für hinfällig erklärten Richtlinie kommen wird, ist noch unklar. Daher fordert die Große Koalition auf, von den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen und sich für eine grundsätzliche Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.