LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg in Höhe von 1.240.000,00 Euro !In einer Pressemittelung vom 30.06.2020 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg mitgeteilt, dass wegen …Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde hat gegen die BREBAU GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt. Rechtsgrundlage ist Artikel 83 DSGVO.
Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab.
So wurden etwa Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten erhoben. Diese sind für den Abschluss von Mietverhältnissen aber nicht erforderlich.
Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand.
Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert
Zur Höhe hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) ausgeführt, dass aufgrund der außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen wäre. Da die BREBAU GmbH im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren aber umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung, eigene Aufklärung des Sachverhalts und darum bemühte, dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen, konnte die Höhe der Geldbuße erheblich reduziert werden.
Quelle: Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 03.03.2022
https://www.datenschutz.bremen.de/
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