Das LG Berlin hat entschieden, dass Facebook mit dem sog. “Freundefinder“ und seinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstößt.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Facebook wird daher nunmehr wohl umdenken müssen und muss die geltenden Vorschriften endlich beachten.
Das Gericht kritisierte beim sog. „Freundefinder“ vor allem, dass die Mitglieder von Facebook dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst überhaupt nicht bei Facebook sind. Sie erhalten dann eine Einladung, ohne aber hierzu eine Einwilligung erteilt zu haben.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Nutzer klar und deutlich darüber zu informieren ist, , dass durch den „Freundefinder“ das gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Hierrüber sind sich Nutzer nämlich nicht im Klaren.
Im zweiten Akt urteilte das LG Berlin, dass Facebook innerhalb Ihrer AGB sich nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen darf, welche die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen.
Facebook dürfe diese Werke daher nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Ebenfalls rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter die Einwilligungserklärung, mit welcher die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.