Die Coronavirus Kriese wirkt sich auch auf alltägliche Rechtsgebiete wie das Mietrecht aus.
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll Mietern in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen.
Nach der geltenden Rechtslage darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter nicht oder fortwährend unregelmäßig zahlt. Die geplante Gesetzesänderung sieht dagegen vor, dass Mieter, die wegen der Coronavirus Krise ab April ihre Miete nicht zahlen, trotzdem nicht gekündigt werden können. Mieter sollen bis zu zwei Jahre Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen.
Für den Vermieter kann die geplante Gesetzesänderung gravierende finanzielle Folgen auslösen.
Der geplante Kündigungsausschluss würde für den Vermieter bedeuten, dass er trotz Mietzahlungsrückständen den säumigen Mieter nicht kündigen darf. Außerdem würde der Vermieter vorerst auf den Mietschulden sitzen bleiben, da die ausstehenden Mietzinszahlungen viel später begleichen werden können.
Die Mehrheit der Privateigentümer vermieten nur eine einzige Mietwohnung. Private Immobilieneigentümer sind meist auf die Mieteinnahmen angewiesen. Ein Mietausfall kann daher für diese Menschen eine ernsthafte finanzielle Schieflage bedeuten.
Sollen Sie als Vermieter von den beschriebenen Folgen betroffen sein, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per Email. Gerne beraten wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Mietrecht.
Den Bereich Mietrecht betreut bei uns Frau Rechtsanwältin Hanschen, die zuvor jahrelang bei Haus und Grund als Justitiarin bei Haus und Grund in Oldenburg tätig war.