Landgericht Essen zum Schadensersatz nach DSGVODas Landgericht Essen hatte in seinem Urteil vom 23.09.2021 (6 O 190/21) darüber zu befinden, ob Schadensersatzansprüche aus der DSGVO abtretbar sind …In der Kantine stehen den Mitarbeitern des Unternehmens häufig sogenannte „Mitarbeiter-Rabatte“ zu, während Besucher den vollen Preis zahlen müssen. Ein solcher Rabatt ist für Besucher selbstverständlich auch reizvoll, jedoch sollten Mitarbeiter ihre Kantinenkarte dennoch nicht an Externe weitergeben, damit diese ebenso günstig essen können wie sie selbst.
Die Weitergabe der eigenen Kantinenkarte an Dritte und Externe oder auch deren Einladung kann enorme Konsequenzen für den Mitarbeiter haben. Gerade in Fällen, in denen der Arbeitgeber das Kantinenessen subventioniert und die Mitarbeiter hierdurch günstiger essen können, als üblich, können zu Problemen führen. Mit der Einladung Dritter auf die eigene Kantinenkarte gewährt der Mitarbeiter diesem einen Vorteil, der nur für den Mitarbeiter gedacht war und Externen daher nicht zusteht.
Da der Mitarbeiter durch ein solches Verhalten seine Treupflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt, kann dies im schlimmsten Fall sogar zu einer Abmahnung führen.
Dies gilt natürlich nicht in den Fällen, in denen das Essen nicht durch den Arbeitgeber subventioniert wird, da die Kantinenkarte dann lediglich das Zahlungsmittel darstellt und deren Verwendung keinen Rabatt einher bringt.
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