Uns liegt abermals eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg zur Bearbeitung vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein sog. Bootleg bei Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Bei einem Bootleg handelt es sich um nicht lizensierte Tonträger, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten. Der Verkauf derartiger Bootlegs ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um ein Werk mit dem Namen „GENESIS mit Phil Collins – Live USA Vol. 1, welches Tonaufnahmen der Gruppe Genesis enthält. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass dieser Tonträger niemals rechtmäßig veröffentlicht wurde. Auftraggeber der Abmahnung ist die Gelring Limited aus England. Bei dieser handelt es sich um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Band Genesis.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, 100 EUR für die Ermittlungstätigkeit der GUMPS GmbH, 169 50 Rechtsanwaltsgebühren sowie 100 EUR Schadenersatz als „symbolischer Wert“.
Abmahnungen dieser Art liegen uns immer wieder zur Bearbeitung vor. Spannend hieran ist, dass bereits mehrfach Mandanten angegeben haben, dass sie die streitgegenständliche CD in einem normalen Landen wie Karstadt etc. erworben hätten. Dies allerdings vor vielen Jahren. Wenn dies tatsächlich so ist, würden theoretisch Regressansprüche bestehen. Da der Verkauf allerdings bereits viele Jahre zurückliegt ist kaum zu beweisen, dass die CD dort gekauft wurde. Die Frage ist weiter wie es sein kann, dass Bootlegs im normalen Kaufhaus angeboten wurden.
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