Abmahnung von Tommy Hilfiger Europe B.V. und PVH Deutschland GmbH erhalten? Die Unternehmen gehen regelmäßig gegen den Verkauf von Plagianten vor. Mit dem Ausspruch dcer Abmahnungen beauftragt ist die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen.
In den Abmahnungen führen die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus, dass die Tommy Hilfiger Licensing LLC der Tommy Hilfiger Europe B.V. vertraglich das Recht zur Nutzung der Marke „Tommy Hilfiger“ und der Bildmarke „Tommy Hilfiger“ sowie der deutschen Wortmarke „Tommy“ eingeräumt habe.
Vorwiegend geht es um Verstöße auf der Internetplattform Ebay. Um die Beweise zu sichern wurde eine Testbestellung durchgeführt.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über die Vertriebswege. Insbesondere ist man interessiert daran wo die Ware herkommt bzw. wie sie auf den deutschen Markt gelangt ist. Letztendlich soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 200.000 € zahlen.
Wir raten dringend bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung bzw. wegen des Vorwurfs von Plagiaten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Dies kommt einem Schuldanerkenntnis gleich.
Wir helfen Ihnen gern!
Ein erstes kostenloses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob sie uns beauftragen wollen.